Neunkirchen am Potzberg ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
424 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66887
Vorwahl
06385
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Verbandsgemeinde Neunkirchen am Potzberg, Hauptstraße 1, 66869 Neunkirchen am Potzberg
2. Gemeindeverwaltung Neunkirchen am Potzberg, Hauptstraße 1, 66869 Neunkirchen am Potzberg
3. Ordnungsamt Neunkirchen am Potzberg, Hauptstraße 1, 66869 Neunkirchen am Potzberg
Gemeinde Neunkirchen am Potzberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.